Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Sich mit der eigenen Endlichkeit zu beschäftigen, ist für viele ein schwieriger Schritt und wird allzu gern auf später verschoben. Doch wie schnell kann einen plötzlich eine Erkrankung
ereilen oder man erleidet einen Unfall. Dann ist es gut, für den Fall der Fälle vorgesorgt zu haben. Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen,
werden Ihre Angehörigen Ihnen dankbar sein, wenn sie auf eine Patientenverfügung
zurückgreifen können.
Patientenverfügung
Für die Erstellung einer Patientenverfügung
ist insbesondere neben dem Gespräch mit einem Arzt auch die Beratung durch einen Anwalt hilfreich. Die Patientenverfügung soll Ihren wirklichen Willen
deutlich machen. Formulare, die Sie kostenfrei aus dem Internet laden können, sind diesbezüglich leider oft unvollständig und können nicht auf Ihre spezielle Situation eingehen. Im schlimmsten Fall wird Ihr eigentlicher Wille falsch wiedergegeben oder die Patientenverfügung lässt zu viel Interpretationsspielraum.
Vorsorgevollmacht
Sie können neben der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht
abschließen. Mit dieser Vorsorgevollmacht ernennen Sie für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, eine Vertrauensperson, die dies für Sie übernehmen soll.
Betreuungsverfügung
Auch für eine eventuell anstehende
Betreuung
können Sie Vorsorge treffen. Mit einer
Betreuungsverfügung
sind Sie nicht der Entscheidung eines
Betreuungsgerichts
ausgeliefert, sondern können die Person Ihres Vertrauens vorab bestimmen.
Gemeinsam mit einer abgefassten Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung haben Sie dann ein umfassendes Vorsorgepaket
abgeschlossen.
Gern berate ich Sie umfassend zu allen erbrechtlichen und vorsorgerechtlichen Fragen, vereinbaren Sie gern einen Termin. Unsere Kanzlei befindet sich inmitten von Heidenheim im alten Forstamt gegenüber vom Bahnhof.