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Erbrecht

Erbrecht 

Rechtliche Beratung und Vertretung in Heidenheim

Vertragen Sie sich noch, oder haben Sie schon geerbt? Todesfälle in der Familie können neben der Trauer um den Angehörigen auch zu Streit führen, bei dem ein anwaltlicher Rat und Beistand notwendig werden kann. Mit meiner langjährigen Erfahrung in den unterschiedlichsten erbrechtlichen Fragestellungen, bin ich in der Lage, Sie umfassend zu beraten. 

Die Beratung in meiner Anwaltskanzlei umfasst die Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche einschließlich des Pflichtteilsrechts, die Erfüllung von letztwilligen Verfügungen , etwa im Rahmen einer Testamentsvollstreckung und die Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass

Erbengemeinschaft

Sie können Teil einer Erbengemeinschaft sein, ohne dass es hierfür eine spezielle Regelung braucht, schlichtweg auf Grund der gesetzlichen Erbfolge. Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Das können Ihre Geschwister sein oder auch fremde Personen, die plötzlich Ansprüche an das Nachlassvermögen stellen.
Die Rechtsverhältnisse innerhalb der Erbengemeinschaft stellen eine der kompliziertesten und konfliktreichsten Materien im deutschen Recht dar. 

Ich berate Sie gern zu den folgenden Themen: 
  • Rechtliche Struktur einer Erbengemeinschaft
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Veräußerung von Nachlassgegenständen
  • Haftung innerhalb der Erbengemeinschaft
  • Ansprüche unter den Miterben
  •  Auseinandersetzung der Gemeinschaft

Testament - Erbvertrag

Waren früher familiäre Lebenswege weitgehend vorgezeichnet, hat unsere heutige Zeit eine Vielzahl alternativer Formen des Zusammenlebens hervorgebracht. Das gesetzliche Erbrecht ist nicht immer in der Lage, diese sachgerecht abzubilden. Auch das "Berliner Testament" stößt hier an seine Grenzen. Daher gilt es, Vorsorge zu treffen. 

Planen Sie Ihren Nachlass

Es gibt zahlreiche Gründe, Vorsorge für die Zeit nach dem eigenen Todesfall zu treffen. Einer der wichtigsten Gründe ist die Sicherstellung, dass Ihr Vermögen in Ihrer Familie bleibt oder bestimmten Personen bzw. Vereinigungen zugute kommt. Aber auch, wenn Sie ein Unternehmen leiten und Ihre Nachfolge planen möchten, sollten erbrechtliche Gesichtspunkte Berücksichtigung finden. Zuletzt dient ein klar formuliertes Testament häufig auch dem Erhalt des Familienfriedens im Erbfall. 

Gestaltung von Pflichtteil und Erbschaftssteuer

Die  Gestaltung von Pflichtteilsrechten oder  Modellen zur Erbschaftssteuer umfasst die unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Hierbei stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Familienrecht und Erbrecht aber auch im Gesellschaftsrecht beratend zur Seite.  

Testamentsvollstreckung

Sie können in Ihrem Testament eine Person ernennen, die als Testamentsvollstrecker nach Ihrem Ableben Ihren Willen umsetzt. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist insbesondere bei minderjährigen Erben zu empfehlen.  Die Aufgaben des Testamentsvollstrecker können sein: 
  • Umsetzung Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrags
  • Erfüllung von Verbindlichkeiten, Vermächtnissen und Auflagen 
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bzw. Verteilung des Nachlasses
  • Vorübergehende Fortführung eines Unternehmens
  • Zeitweise oder dauerhafte Verwaltung des Nachlassvermögens
Als Testamentsvollstrecker kann der Erblasser grundsätzlich jede Person einsetzen. Je nach Aufgabenbereich können dies Familienmitglieder, Freunde, wirtschaftliche oder juristische Berater oder andere Personen des Vertrauens sein. 

Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung

Sich mit der eigenen Endlichkeit zu beschäftigen, ist für viele ein schwieriger Schritt und wird allzu gern auf später verschoben. Doch wie schnell kann einen plötzlich eine Erkrankung ereilen oder man erleidet einen Unfall. Dann ist es gut, für den Fall der Fälle vorgesorgt zu haben. Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, werden Ihre Angehörigen Ihnen dankbar sein, wenn sie auf eine Patientenverfügung zurückgreifen können. 

Patientenverfügung

Für die Erstellung einer Patientenverfügung ist insbesondere neben dem Gespräch mit einem Arzt auch die Beratung durch einen Anwalt hilfreich. Die Patientenverfügung soll Ihren wirklichen Willen deutlich machen. Formulare, die Sie kostenfrei aus dem Internet laden können, sind diesbezüglich leider oft unvollständig und können nicht auf Ihre spezielle Situation eingehen. Im schlimmsten Fall wird Ihr eigentlicher Wille falsch wiedergegeben oder die Patientenverfügung lässt zu viel Interpretationsspielraum. 

Vorsorgevollmacht

Sie können neben der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht abschließen. Mit dieser Vorsorgevollmacht ernennen Sie für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, eine Vertrauensperson, die dies für Sie übernehmen soll. 

Betreuungsverfügung

Auch für eine eventuell anstehende Betreuung können Sie Vorsorge treffen. Mit einer Betreuungsverfügung sind Sie nicht der Entscheidung eines Betreuungsgerichts ausgeliefert, sondern können die Person Ihres Vertrauens vorab bestimmen. 
Gemeinsam mit einer abgefassten Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung haben Sie dann ein umfassendes Vorsorgepaket abgeschlossen. 

Gern berate ich Sie umfassend zu allen erbrechtlichen und vorsorgerechtlichen Fragen, vereinbaren Sie gern einen Termin. Unsere Kanzlei befindet sich inmitten von Heidenheim im alten Forstamt gegenüber vom Bahnhof.

Rufen Sie uns an

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag
von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr 
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